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Die Mitgliedstaaten sollten bei der Ausarbeitung und Durchführung ihrer nationalen Wiederherstellungspläne einen gerechten und gesamtgesellschaftlichen Ansatz fördern. Sie sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um lokale und regionale Behörden, Landbesitzer und Landnutzer und deren Verbände, Organisationen der Zivilgesellschaft, die Wirtschaft, Forschungs- und Bildungsgemeinschaften, Landwirte, Fischer, Forstwirte, Investoren und andere relevante Interessenträger sowie die breite Öffentlichkeit in allen Phasen der Ausarbeitung, Überprüfung und Umsetzung der nationalen Wiederherstellungspläne einzubeziehen und den Dialog und die Verbreitung wissenschaftlich fundierter Informationen über die biologische Vielfalt und die Vorteile der Wiederherstellung zu fördern.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Erstellung des Wiederherstellungsplans offen, transparent, inklusiv und wirksam ist und dass die Öffentlichkeit,…
Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen für Lebensräume und Arten, die gemäß der Richtlinie 92/43/EWG und der Richtlinie 2009/147/EG geschützte Lebensräume…
Um Synergien mit Wiederherstellungsmaßnahmen zu gewährleisten, die in den Mitgliedstaaten bereits geplant oder ergriffen wurden, sollten diese…
Um Synergien zwischen den verschiedenen Maßnahmen zu gewährleisten, die zum Schutz, zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der Natur in der Union ergriffen…
Die Mitgliedstaaten können, in Absprache mit den lokalen und regionalen Behörden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und einschlägigen Organisationen der…
Die Möglichkeiten und Ergebnisse der durch das Programm geförderten Maßnahmen sollten auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene angemessen bekannt gemacht,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.