Verordnung (EU) 2024/2054 des Rates vom 22. Juli 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2061 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien (2021-2026)
Am 18. Juli 2022 hat der Rat den Beschluss (EU) 2022/1448 über den Abschluss des Abkommens und des Protokolls angenommen. Mit Artikel 3 des Beschlusses wurde die Kommission ermächtigt, Änderungen des Protokolls im Namen der Union zu genehmigen.
Erwägungsgrund 2 32024R2054
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