Erwägungsgrund 1 32024R2054
Gemäß dem Beschluss (EU) 2021/2123 des Rates wurden das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien (im Folgenden „Abkommen“) und das zugehörige Durchführungsprotokoll (im Folgenden „Protokoll“) am 15. November 2021 unterzeichnet und seitdem vorläufig angewendet.