Erwägungsgrund 1 32024R2158
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (im Folgenden „Abkommen“), das mit der Verordnung (EG) Nr. 2027/2006 des Rates genehmigt wurde, ist am 30. März 2007 in Kraft getreten. Das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen lief am 19. Mai 2024 aus.