Erwägungsgrund 4 32024R2158
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2024/2152 des Rates wurde das Protokoll (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (im Folgenden „Protokoll“) — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — am 23. Juli 2024 unterzeichnet.