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Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/199 der Kommission wurde Trichoderma atroviride Stamm AT10 als Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt. Im Zuge des Peer-Reviews der Risikobewertung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 kam die Behörde zu dem Schluss , dass bezüglich der Bewertung des Risikos der ernährungsbedingten Aufnahme durch die Verbraucher einige Angaben fehlten und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich war. Dem Überprüfungsbericht für diesen Wirkstoff zufolge, der im Zuge der Risikobewertung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erstellt wurde, ist Trichoderma atroviride Stamm AT10 für den Menschen nicht pathogen; es ist nicht zu erwarten, dass er für die menschliche Gesundheit relevante Toxine produziert, und das von Metaboliten ausgehende Risiko für den Menschen ist vernachlässigbar. Unter Berücksichtigung des Peer-Reviews der Risikobewertung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Trichoderma atroviride Stamm AT10, des Überprüfungsberichts sowie von Artikel 5 und Artikel 14 Absatz 2 Buchstaben a, c und d der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist es nicht erforderlich, RHG für diesen Wirkstoff festzulegen, und daher angezeigt, Trichoderma atroviride Stamm AT10 in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/216 der Kommission wurde Trichoderma atroviride Stamm AGR2 als Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt. Im Zuge des…
Der Wirkstoff mit geringem Risiko Trichoderma atroviride Stamm SC1 wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/951 der Kommission genehmigt. Die Behörde…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2314 der Kommission wurde die Genehmigung für den Wirkstoff Pythium oligandrum Stamm M1 erneuert. Im Zuge des…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/4 der Kommission wurde Purpureocillium lilacinum Stamm PL11 als Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt. Im Zuge des…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/159 der Kommission wurde Bacillus amyloliquefaciens Stamm IT-45 als Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt. Im Zuge…
Im Rahmen der Genehmigung des Wirkstoffs Metschnikowia fructicola Stamm NRRL/Y-27328 wurde in die Kurzfassung des Dossiers ein RHG-Antrag gemäß Artikel 8 Absatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.