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Am 3. Juni 2021 verabschiedete der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur seine Stellungnahme, in der er zu dem Schluss kam, dass nicht nachgewiesen wurde, dass die von Deutschland vorgeschlagene Beschränkung für PFHxA, ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe die geeignetste unionsweite Maßnahme ist, um den festgestellten Risiken zu begegnen. Dennoch ist der RAC der Auffassung, dass eine umfassende unionsweite Beschränkung mit sorgfältig geprüften gezielten Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen die geeignetste unionsweite Maßnahme ist, um den ermittelten Risiken in Bezug auf Wirksamkeit, praktische Anwendbarkeit und Überwachbarkeit zu begegnen.
Am 20. November 2018 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur eine Stellungnahme an, in der er zu dem Schluss kam, dass die vorgeschlagene…
Am 16. März 2023 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (Risk Assessment Committee, im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme an, in der er zu dem…
Am 10. März 2017 verabschiedete der RAC seine Stellungnahme mit der Schlussfolgerung, dass die vorgeschlagene Beschränkung die zweckmäßigste unionsweite…
Am 8. Dezember 2021 verabschiedete der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur seine Stellungnahme, in der er zu dem Schluss kam, dass nicht…
Am 5. Juni 2015 verabschiedete der RAC seine Stellungnahme mit der Schlussfolgerung, dass die vorgeschlagene Beschränkung die zweckmäßigste unionsweite Maßnahme…
Trotz der bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf die verfügbaren Daten stimmt die Kommission mit dem RAC darin überein, dass Freisetzungen in die Umwelt und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.