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Darüber hinaus hat Deutschland unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von Alternativen sowohl befristete als auch unbefristete Ausnahmeregelungen für bestimmte Verwendungen vorgeschlagen. Für die Verwendung von PFHxA, ihren Salzen und PFHxA-verwandten Stoffen in Feuerlöschschäumen schlug Deutschland eine Meldepflicht für natürliche oder juristische Personen vor, die von den vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen profitieren.
Öffentliche Feuerwehren können während ihres Dienstes mit verschiedenartigen Bränden in unterschiedlichen Einrichtungen konfrontiert sein. Um der…
Am 14. Januar 2022 legte die Agentur im Namen der Kommission ein Dossier gemäß Artikel 69 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vor, in dem sie eine…
Am 20. Dezember 2019 übermittelte Deutschland der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) ein Dossier gemäß Artikel 69 Absatz 4 der Verordnung…
Die Kommission stellt fest, dass Verwendungen von PFHxA, ihren Salzen und PFHxA-verwandten Stoffen, die nicht unter diese gezielte Beschränkung fallen, auch in…
Am 8. Dezember 2021 verabschiedete der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur seine Stellungnahme, in der er zu dem Schluss kam, dass nicht…
Schließlich schlug die Agentur vor, die Verwender von Feuerlöschschaum (außer in tragbaren Feuerlöschern) dazu zu verpflichten, Managementpläne für PFAS…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.