Verordnung (EU) 2024/248 der Kommission vom 16. Januar 2024 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Eisenhydroxid-Adipat-Tartrat zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2002/46/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32024R0248
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