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Serbien wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1244/2009 des Rates in die Liste der Länder aufgenommen, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind. Mit dieser Verordnung wurden Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion (auf Serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden, von der Befreiung von der Visumpflicht ausgenommen.
Infolge der Annahme der Verordnung (EU) 2023/850 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Übertragung des Kosovos von Anhang I Teil 2 in Anhang II Teil 4…
Damit der gesamte Westbalkanraum derselben Visumregelung unterliegt, sollten Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion…
Das Kosovo hat die Vorgaben seines Fahrplans zur Einführung der Visumfreiheit erfüllt. Auf der Grundlage einer Bewertung einer Vielzahl von Kriterien…
In Anhang II Teil 1 der Verordnung (EU) 2018/1806 wird der Eintrag „Serbien (ausgenommen Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen…
Mit der Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Liste der Drittländer aufgestellt, deren Staatsangehörige beim…
Das Kosovo sollte daher von Anhang I Teil 2 in Anhang II Teil 4 der Verordnung (EU) 2018/1806 überführt werden. Die Befreiung von der Visumpflicht sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.