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Infolge der Annahme der Verordnung (EU) 2023/850 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Übertragung des Kosovos von Anhang I Teil 2 in Anhang II Teil 4 der Verordnung (EU) 2018/1806 sind Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion ausgestellt wurden, die einzigen Bürger des Westbalkanraums, die einer Visumpflicht unterliegen.
Damit der gesamte Westbalkanraum derselben Visumregelung unterliegt, sollten Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion…
Das Kosovo hat die Vorgaben seines Fahrplans zur Einführung der Visumfreiheit erfüllt. Auf der Grundlage einer Bewertung einer Vielzahl von Kriterien…
Das Kosovo sollte daher von Anhang I Teil 2 in Anhang II Teil 4 der Verordnung (EU) 2018/1806 überführt werden. Die Befreiung von der Visumpflicht sollte…
Serbien wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1244/2009 des Rates in die Liste der Länder aufgenommen, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind. Mit…
In Anhang II Teil 1 der Verordnung (EU) 2018/1806 wird der Eintrag „Serbien (ausgenommen Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen…
In der Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Drittländer aufgelistet, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.