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Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss vorgesehen werden, dass die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen auch für die Endempfänger gelten, die im Rahmen von Finanzierungsinstrumenten oder Haushaltsgarantien Unterstützung aus dem Haushalt erhalten. Bei der Frage, ob und wenn ja, wie strikt dieser Grundsatz anzuwenden ist, sollte gebührend berücksichtigt werden, wer die Endempfänger sind, welche Maßnahme durchgeführt wird und welche finanziellen Risiken eingegangen werden. Insbesondere wenn es sich bei den Endempfängern um Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und vergleichbare Wirtschaftsteilnehmer mit entsprechenden Umsätzen und Bilanzsummen handelt, sollte kein unnötiger Verwaltungsaufwand betrieben werden.
Diese Richtlinie sollte kleine und mittlere Versicherungsunternehmen nicht übermäßig belasten. Eines der Instrumente zur Verwirklichung dieses Ziels ist die…
Diese Richtlinie sollte keine zu große Belastung für kleine und mittlere Versicherungs- und Rückversicherungsvertreiber darstellen. Eines der Instrumente zur…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten einige Bestimmungen dieser Richtlinie über die Rechte der Endnutzer nicht für Kleinstunternehmen…
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die berechtigten Interessen von Endempfängern und Begünstigten angemessen geschützt werden, wenn Maßnahmen im Falle…
Zur Sicherstellung des wirksamen Vollzugs des Haushalts ist es angemessen, die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf die indirekte…
Für die Umsetzung und Nutzung der Unterstützung im Rahmen der spezifischen Verordnungen, insbesondere was die finanziellen und administrativen Ressourcen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.