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Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten einige Bestimmungen dieser Richtlinie über die Rechte der Endnutzer nicht für Kleinstunternehmen gelten, die nur nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste anbieten. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen, die Kleinstunternehmen einschließt, eng auszulegen. Damit nur Unternehmen erfasst werden, die tatsächlich unabhängige Kleinstunternehmen darstellen, ist daher die Struktur von Kleinstunternehmen zu untersuchen, die eine wirtschaftliche Gruppe bilden, deren Bedeutung über die eines solchen Unternehmens hinausgeht, und es ist darauf zu achten, dass die Definition der Kleinstunternehmen nicht durch eine rein formale Erfüllung der Kriterien umgangen wird.
Mit Ausnahme der Artikel 99 und 100, findet dieser Titel keine Anwendung auf Kleinstunternehmen, die nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste…
Einige der Bestimmungen zum Schutz der Endnutzer, die a priori nur für Verbraucher gelten, nämlich die Bestimmungen über Vertragsinhalte, die maximale…
Bestimmungen über die Verträge sollten nicht nur für Verbraucher, sondern auch für andere Endnutzer, insbesondere Kleinstunternehmen und kleine und mittlere…
Diese Richtlinie sollte kleine und mittlere Versicherungsunternehmen nicht übermäßig belasten. Eines der Instrumente zur Verwirklichung dieses Ziels ist die…
Kleine, mittlere und große Unternehmen sollten unter Bezugnahme auf Bilanzsumme, Nettoumsatzerlöse und durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres…
Diese Richtlinie sollte keine zu große Belastung für kleine und mittlere Versicherungs- und Rückversicherungsvertreiber darstellen. Eines der Instrumente zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.