Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ein öffentlicher Auftraggeber sollte ein Vergabeverfahren bis zur Unterzeichnung des Vertrags annullieren bzw. — im Fall von in Losen vergebenen Aufträgen oder bei der Mehrquellenbeschaffung — teilweise annullieren können, ohne dass die Bewerber oder Bieter Anspruch auf eine Entschädigung haben. Dies sollte jedoch Situationen unberührt lassen, in denen sich der öffentliche Auftraggeber so verhalten hat, dass er im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts für Schäden haftbar gemacht werden kann.
Der öffentliche Auftraggeber kann bis zur Unterzeichnung des Vertrags das Vergabeverfahren zur Gänze annullieren. Bei Verfahren, die in Losen oder im Rahmen…
Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn Im Übrigen ist der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich…
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende…
Der Konzessionsgeber ist berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn Im Übrigen ist der Konzessionsgeber grundsätzlich nicht…
Öffentliche Auftraggeber werden mitunter mit Umständen konfrontiert, die eine vorzeitige Kündigung öffentlicher Aufträge erfordern, damit aus dem Unionsrecht…
Auftraggeber werden mitunter mit Umständen konfrontiert, die eine vorzeitige Kündigung öffentlicher Aufträge erfordern, damit aus dem Unionsrecht erwachsende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.