Erwägungsgrund 174 32024R2509
Angesichts des Fortschritts bei der Digitalisierung von Vergabeverfahren sollte klargestellt werden, dass öffentliche Eröffnungen bei offenen Verfahren aus der Ferne per Videokonferenz organisiert werden können.
Angesichts des Fortschritts bei der Digitalisierung von Vergabeverfahren sollte klargestellt werden, dass öffentliche Eröffnungen bei offenen Verfahren aus der Ferne per Videokonferenz organisiert werden können.