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Zur Festlegung der anwendbaren Schwellenwerte und Verfahren muss präzisiert werden, ob Unionsorgane, Exekutivagenturen und Unionseinrichtungen als öffentliche Auftraggeber gelten. Wenn sie die Beschaffung über eine zentrale Beschaffungsstelle tätigen, sollten sie nicht als öffentliche Auftraggeber gelten. Darüber hinaus bilden die Unionsorgane eine einzige rechtsfähige Körperschaft, und ihre Dienststellen können untereinander keine Verträge, sondern nur Leistungsvereinbarungen schließen.
Für Verträge, die Unionsorgane, Exekutivagenturen und in Artikel 70 und 71 genannte Einrichtungen der Union auf eigene Rechnung vergeben, gelten diese als…
Die Mitgliedstaaten können festlegen, dass die Auftraggeber Bau-, Liefer- und/oder Dienstleistungen durch zentrale Beschaffungsstellen erwerben dürfen.
Besteht ein öffentlicher Auftraggeber aus mehreren eigenständigen Organisationseinheiten, so wird der geschätzte Gesamtwert für alle einzelnen…
Erforderlichenfalls sollte es möglich sein, eine gemeinsame Auftragsvergabe zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern aus den Mitgliedstaaten…
Das Instrument der Rahmenvereinbarungen findet breite Anwendung und wird europaweit als eine effiziente Beschaffungsmethode angesehen. Daher sollte daran…
Zentrale Beschaffungsverfahren ermöglichen es, den Wettbewerb auszuweiten und die Effizienz des Beschaffungswesens zu verbessern. Die Mitgliedstaaten sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.