Erwägungsgrund 177 32024R2509
Bei der elektronischen Auftragsvergabe sollte der elektronische Informationsaustausch mit den Teilnehmern so weit wie möglich auf bestehenden Normen wie der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission sowie der elektronischen Rechnungsstellung gemäß der Richtlinie 2014/55/EU beruhen.