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Es ist sinnvoll, in diese Verordnung einen Verweis auf die in der Richtlinie 2014/24/EU festgelegten Schwellenwerte, die für Bauleistungen bzw. für Lieferungen und Dienstleistungen gelten, und die in Richtlinie 2014/23/EU festgelegten Schwellenwerte, die für Konzessionen gelten, aufzunehmen. Eine nach den Richtlinien 2014/24/EU und 2014/23/EU vorgesehene Überprüfung dieser Schwellenwerte sollte daher unmittelbar auf die Auftragsvergabe bzw. die Konzessionsvergabe gemäß der vorliegenden Verordnung anwendbar sein.
für Konzessionen aus Artikel 8 der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94…
Die Vergabe von Konzessionsverträgen sollte vereinfacht werden, indem die in der Richtlinie 2014/23/EU für Konzessionen festgelegten Schwellenwerte angewendet…
bei Konzessionsverträgen gilt der in Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegte Schwellenwert.
Diese Richtlinie sollte nur für Konzessionen ab einem bestimmten Schwellenwert gelten, aus dem die klare länderübergreifende Bedeutung der Konzessionen für…
Bei Verträgen, deren Wert die in der Richtlinie 2014/24/EU genannten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, bei Verträgen unterhalb dieser Schwellenwerte…
Diese Richtlinie gilt für Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates , sofern diese Aufträge nicht gemäß den Artikeln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.