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Im Interesse einer weiteren Vereinfachung der Finanzhilfeanträge gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sollten Anweisungsbefugte die Möglichkeit haben, auf der Grundlage einer Risikobewertung zu entscheiden, dass sich die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit nur auf den federführenden Antragstellers konzentriert.
Von der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht betroffen sind Wird ein Antrag von mehreren Antragstellern eingereicht, kann der zuständige…
Bei der Gewährung von Finanzhilfen gemäß Artikel 198 kann der zuständige Anweisungsbefugte
Zwar sollte das Potenzial, das eine häufigere Nutzung vereinfachter Finanzierungsformen bietet, umgesetzt werden, doch muss gleichzeitig sichergestellt werden,…
Um die Verfahren zu vereinfachen und die Lesbarkeit dieser Verordnung zu verbessern, sollten die Bestimmungen über den Inhalt der Finanzhilfeanträge, der…
Um den Anforderungen der Haushaltsordnung hinsichtlich der Berücksichtigung bereits vorliegender Prüfungen nachzukommen und das Risiko von Überschneidungen…
Im Interesse der Vereinfachung sollte der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten verringert werden. Doppelte Rechnungsprüfungen sowie unverhältnismäßige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.