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Im Zuge der Entwicklung hin zur elektronischen Verwaltung von Finanzhilfen und zur elektronischen Auftragsvergabe sollten Antragsteller und Bieter innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur einmal ersucht werden, ihre Rechtsform und ihre Finanzkraft nachzuweisen, und nicht bei jedem Gewährungsverfahren erneut zur Vorlage entsprechender Belege aufgefordert werden. Daher bedarf es einer Angleichung der Anforderungen in Bezug auf die Anzahl von Jahren, für die im Rahmen von Gewährungsverfahren bei Finanzhilfen und Vergabeverfahren Unterlagen angefordert werden.
Angaben, die erforderlich sind, um die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit des Antragstellers zur Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen oder des…
Nach Auffassung vieler Wirtschaftsteilnehmer — und nicht zuletzt der KMU — ist eines der Haupthindernisse für ihre Beteiligung an öffentlichen Vergabeverfahren…
Den öffentlichen Auftraggebern sollte es während der Gültigkeitsdauer des dynamischen Beschaffungssystems jederzeit freigestellt sein, von den…
Finanzhilfen sollten grundsätzlich aufgrund einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt werden. Werden Ausnahmen zugelassen, so sollten sie im…
Die Auftraggeber sollten, von spezifischen Sonderfällen abgesehen, elektronische Kommunikationsmittel nutzen, die diskriminierungsfrei, allgemein verfügbar…
Um die Verfahren zu vereinfachen und die Lesbarkeit dieser Verordnung zu verbessern, sollten die Bestimmungen über den Inhalt der Finanzhilfeanträge, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.