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Die Kommission sollte bis spätestens Ende 2027 eine Bewertung der Einsatzfähigkeit des einzigen integrierten IT-Systems vorlegen. Im Rahmen dieser Bewertung sollte geprüft werden, ob die Interoperabilität mit den einschlägigen IT-Systemen und Datenbanken, einschließlich derjenigen der Mitgliedstaaten, sichergestellt ist, sodass die einschlägigen Informationen, soweit möglich, automatisch in Echtzeit übermittelt werden können und keine doppelte Berichterstattung erfolgt, ob die Risikoindikatoren, die von dem einzigen integrierten IT-System verwendet werden, hinreichend einheitlich, objektiv, verhältnismäßig und für die Risikobeurteilung erforderlich sind und auf zuverlässigen Informationsquellen beruhen, ob das einzige integrierte IT-System den Einsatz künstlicher Intelligenz für die Analyse und Auswertung der Daten ermöglicht und ob das einzige integrierte IT-System mit den allgemeinen Datenschutzgrundsätzen im Einklang steht.
Bis zum 12. Juni 2028 beurteilt die Kommission die Funktionsweise und die operative Effizienz jedes IT-Systems, das für den Austausch der Daten von Personen,…
Die Kommission bewertet regelmäßig die Effizienz und Nutzung der angenommenen europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung sowie die Frage, ob…
Um die Mitgliedstaaten bei der Sicherstellung eines wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der Union zu unterstützen, sollte die Kommission den…
Das einzige integrierte IT-System sollte so konzipiert und eingerichtet werden, dass eine Aggregation einschlägiger Informationen zu denselben Empfängern von…
Damit die Funktionen des einzigen integrierten IT-Systems auch künftig einen hohen Standard aufweisen, sollten nach Möglichkeit bestimmte Aktionen und Maßnahmen…
In der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit“ vom 6. April 2016…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.