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Jedes Unionsorgan sollte einen Begleitausschuss für die interne Prüfung einrichten, dessen Aufgabe es ist, die Unabhängigkeit des internen Prüfers zu garantieren, die Qualität der Tätigkeit im Rahmen der internen Prüfung zu überwachen und sicherzustellen, dass im Rahmen der internen und externen Prüfung ausgesprochene Empfehlungen von seinen Dienststellen ordnungsgemäß berücksichtigt und weiterverfolgt werden. Über die Zusammensetzung dieses Begleitausschusses für die interne Prüfung sollte das jeweilige Unionsorgan unter Berücksichtigung seiner organisatorischen Autonomie und der Bedeutung einer Beratung durch unabhängige Sachverständige befinden.
Jedes Unionsorgan richtet einen Begleitausschuss für die interne Prüfung ein, dessen Aufgabe es ist, die Unabhängigkeit des Internen Prüfers zu gewährleisten,…
Der Interne Prüfer teilt dem betreffenden Unionsorgan seine Feststellungen und Empfehlungen mit. Das betreffende Unionsorgan überwacht die Umsetzung der sich…
Jedes Unionsorgan benennt seinen Internen Prüfer nach Modalitäten, die auf seine spezifischen Merkmale und Bedürfnisse zugeschnitten sind. Jedes Unionsorgan…
Der Interne Auditdienst erstattet dem Begleitausschuss für die interne Prüfung Bericht und trägt dabei der Rolle, dem Zweck und den Zuständigkeiten des…
Der Ausschuss schafft eine Stelle für die interne Rechnungsprüfung, die gemäß den einschlägigen internationalen Standards arbeitet. Der interne Prüfer wird vom…
Gemäß Artikel 123 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 richtet die Kommission einen Begleitausschuss für die interne Prüfung ein; seine Aufgabe ist es, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.