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Die Anforderungen an die technischen Unterlagen gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) 2019/1009 sollten angepasst werden, um der Einführung digitaler Etiketten Rechnung zu tragen. Da digitale Plattformen sich ständig weiterentwickeln und die Etiketten durchgehend zugänglich sein müssen, sollten diese Anpassungen regelmäßig überprüft werden. Angesichts der Möglichkeit, EU-Düngeprodukte, die den Herstellern von Mischungen bereitgestellt werden, nur mit einem digitalen Etikett zu versehen, sollten die technischen Unterlagen von Düngeproduktmischungen zur Erleichterung der Marktüberwachung ein Muster der nach Anhang III der Verordnung (EU) 2019/1009 bereitgestellten Informationen zu den Komponenten-EU-Düngeprodukten umfassen, um sicherzustellen, dass alle Interessenträger ein klares Verständnis der Produktkomponenten und ihres jeweiligen Ursprungs haben.
Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2019/1009 wird wie folgt geändert: 1. Im Abschnitt „MODUL A — INTERNE FERTIGUNGSKONTROLLE“ wird Nummer 2.2 wie folgt…
In Anhang III der Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Anforderungen an die Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten…
Die Form, in der EU-Düngeprodukte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1009 gekennzeichnet werden, sollte an technologische und gesellschaftliche Veränderungen im…
Die Entscheidung, ein digitales Etikett bereitzustellen, liegt in erster Linie bei den Herstellern und Importeuren, die für die Erfüllung der…
Um sicherzustellen, dass die Nutzer alle erforderlichen Kennzeichnungselemente auf dem digitalen Etikett erhalten und die Informationen nicht sowohl von einem…
Bei EU-Düngeprodukten, die mit oder ohne Verpackung an andere Wirtschaftsakteure geliefert werden, sollte es den Wirtschaftsakteuren gestattet sein, alle in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.