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Um künftige Maßnahmen, die von der Union und anderen Küstenstaaten des Nordostatlantiks im Rahmen von Konsultationen über die Kontrolle bestimmter Fischereien auf pelagische Arten gebilligt wurden, rasch in Unionsrecht umzusetzen, sollte der Kommission auch die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung der Bestimmungen über Fangbearbeitungs- und -entladebeschränkungen für pelagische Fischereifahrzeuge, Ausnahmen vom Verbot des Einsatzes automatischer Sortiermaschinen und Entfernungsbestimmungen zu erlassen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 119a delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der vorliegenden Verordnung durch die Ausnahme bestimmter…
Der Kommission sollte die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV übertragen werden, damit sie die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 durch…
Was die Verordnung (EG) Nr. 217/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates anbelangt, sollte, um technischen Entwicklungen und den internationalen…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in Bezug auf Folgendes zu erlassen:…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Listen der Arten und der statistischen Fischereigebiete, die Beschreibungen dieser Gebiete sowie…
Diese Verordnung sollte für Fangtätigkeiten in Unionsgewässern durch Fischereifahrzeuge der Union und Fischereifahrzeuge unter der Flagge eines Drittlands sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.