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Die Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen der NEAFC für den Regelungsbereich wurden zuletzt durch die Verordnungen (EWG) Nr. 1899/85 und (EWG) Nr. 1638/87 des Rates sowie Anhang XII der Verordnung (EU) 2019/1241 in Unionsrecht umgesetzt. Im Interesse der Klarheit, Vereinfachung und Rechtssicherheit werden die Verordnungen (EWG) Nr. 1899/85 und (EWG) Nr. 1638/87 sowie Artikel 5 Buchstabe h, Kapitel VI und Anhang XII der Verordnung (EU) 2019/1241 gestrichen und durch die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Die Verordnung (EWG) Nr. 918/83 in der Fassung der in Anhang V aufgeführten Rechtsakte wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als…
NEAFC-Kontrollmaßnahmen wurden zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 in Unionsrecht umgesetzt. Diese Verordnung sollte daher aufgehoben und durch die…
Darüber hinaus wird in Anhang VIII Kapitel A Teil A Nummern 1.2, 1.3 und 4.1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 auf die Richtlinie 92/65/EWG des Rates Bezug…
Die letzte Umsetzung von durch die NEAFC angenommenen Kontrollmaßnahmen in Unionsrecht erfolgte durch die Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 des Europäischen…
Nach dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 wurden die folgenden in deren Artikel 2 Absatz 2 genannten Rechtsakte der Union aufgehoben: Verordnung (EWG)…
Die Verordnungen (EWG) Nr. 881/92 und (EWG) Nr. 3118/93 sowie die Richtlinie 2006/94/EG werden aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobenen Verordnungen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.