Erwägungsgrund 3 32024R2594
Mit dem Beschluss 81/608/EWG des Rates hat die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft das Übereinkommen über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik angenommen, mit dem die Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) eingerichtet wurde (im Folgenden „NEAFC-Übereinkommen“). Die Änderungen des NEAFC-Übereinkommens von 2004 und 2006 wurden mit dem Beschluss 2009/550/EG des Rates genehmigt. Diese Änderungen traten am 29. Oktober 2013 förmlich in Kraft, jedoch wurde im Einklang mit der Erklärung von 2005 zur Auslegung und Durchführung des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik (im Folgenden „Londoner Erklärung“) vereinbart, dass die Änderungen ab dem Datum ihrer Annahme bis zu ihrem Inkrafttreten vorläufig anzuwenden waren.