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Gelatine-Desserts auf Wasserbasis mit Fruchtgeschmack sind aufgrund ihrer hohen Wasseraktivität anfällig für mikrobiologischen Verderb (aw-Wert 0,96-0,98). Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) können bei Verwendung im Bereich der vorgeschlagenen typischen und Verwendungshöchstmenge von 700 und 1 000 mg/kg Gelatine-Desserts auf Wasserbasis mit Fruchtgeschmack vor den schädlichen Auswirkungen von Mikroorganismen schützen und ihre Haltbarkeitsdauer verlängern. Andere Alternativen wie die Heiß- oder die aseptische Abfülltechnologie sind wirtschaftlich und technologisch nicht praktikabel, da sie die inhärenten Eigenschaften von Gelatine-Desserts auf Wasserbasis mit Fruchtgeschmack verändern und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen nicht erschwinglich sind.
Am 25. Juli 2022 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) als Konservierungsmittel in Gelatine-Desserts…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Behörde um ein Gutachten ersuchen, um die EU-Liste der…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) als Gruppe „Sorbinsäure — Kaliumsorbat (E 200-202)“…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhält in der Lebensmittelkategorie 16 „Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4“…
Nicht wärmebehandelte Mousses auf Pflanzenbasis sind Desserts in verschiedenen Geschmacksrichtungen (z. B. Früchte, Schokolade), deren pH-Wert zwischen 3,5 und…
Es besteht eine technologische Notwendigkeit für die Verwendung von Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) bei bestimmtem abgepacktem,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.