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Am 28. Juli 2022 wurden bei der Kommission zwei Anträge auf Zulassung der Verwendung von Cellulose-Pulver (E 460(ii)) und Glucono-delta-Lacton (E 575) in ungereiften, streichbaren Weichkäseprodukten der Lebensmittelkategorie 01.7.6 „Käseprodukte (ausgenommen Produkte der Kategorie 16)“ gestellt. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 machte die Kommission die Anträge anschließend den Mitgliedstaaten zugänglich.
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird Lebensmittelkategorie 01.7.6 „Käseprodukte (ausgenommen Produkte der Kategorie 16)“ wie folgt…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Cellulose-Pulver (E 460(ii)) und Glucono-delta-Lacton (E 575) zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoffe…
Cellulose-Pulver (E 460(ii)) und Glucono-delta-Lacton (E 575) sind zur Verwendung bei der Herstellung ungereifter, streichbarer Weichkäseprodukte bestimmt.…
Am 8. Februar 2016 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff mikrokristalline Cellulose (E 460(i)) gestellt. Der Antrag…
Am 21. Oktober 2016 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von niedrig substituierter Hydroxypropylcellulose (L-HPC) als Lebensmittelzusatzstoff in…
Am 29. August 2023 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer Daten über die zugelassenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.