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Da die Verwendung von Cellulose-Pulver (E 460(ii)) als Stabilisator und von Glucono-delta-Lacton (E 575) als Säureregulator in ungereiften, streichbaren Weichkäseprodukten keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben dürfte, ist es nicht erforderlich, bei der Behörde ein Gutachten einzuholen.
Cellulose-Pulver (E 460(ii)) und Glucono-delta-Lacton (E 575) sind zur Verwendung bei der Herstellung ungereifter, streichbarer Weichkäseprodukte bestimmt.…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“)…
Da die erweiterte Verwendung von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) in der Lebensmittelkategorie 02.2.2 keine Sicherheitsbedenken aufwirft, bedarf es einer…
Am 16. Januar 2018 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten, in dem sie unter anderem die Sicherheit von Cellulose-Pulver (E 460 (ii)) als…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten, um die in…
Da die Verwendung von Ascorbinsäure (E 300) und Citronensäure (E 330) als Antioxidationsmittel bei abgepackten weißen Gemüsesorten, die vor dem Verzehr für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.