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Cellulose-Pulver (E 460(ii)) und Glucono-delta-Lacton (E 575) sind zur Verwendung bei der Herstellung ungereifter, streichbarer Weichkäseprodukte bestimmt. Glucono-delta-Lacton (E 575) säuert Milchmischungen und koaguliert Kasein durch kontrollierte pH-Reduktion ohne Verwendung von Milchsäurebakterien. Cellulose-Pulver (E 460(ii)) bindet Molke und verhindert ihre Trennung vom Bruch, wodurch das Produkt während seiner Haltbarkeitsdauer stabil bleibt. Die beabsichtigte Verwendung von Cellulose-Pulver (E 460(ii)) und Glucono-delta-Lacton (E 575) dient somit einem effizienteren Herstellungsprozess, der weniger Rohstoffe, Energie und Zeit erfordert.
zur Lösung oder Emulgierung von Carotin (E 160a), auch unter Mitverwendung von Speisegelatine und Stärke, oder
Da die Verwendung von Cellulose-Pulver (E 460(ii)) als Stabilisator und von Glucono-delta-Lacton (E 575) als Säureregulator in ungereiften, streichbaren…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird Lebensmittelkategorie 01.7.6 „Käseprodukte (ausgenommen Produkte der Kategorie 16)“ wie folgt…
Am 28. Juli 2022 wurden bei der Kommission zwei Anträge auf Zulassung der Verwendung von Cellulose-Pulver (E 460(ii)) und Glucono-delta-Lacton (E 575) in…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Cellulose-Pulver (E 460(ii)) und Glucono-delta-Lacton (E 575) zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoffe…
(4) Nur mozzarella E 460(ii) Cellulose-Pulver quantum satis Nur geriebener und in Scheiben geschnittener mozzarella E 575 Glucono-delta-Lacton quantum satis Nur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.