Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für Tebufenpyrad in oder auf Bohnen (mit Hülsen) und Hopfen legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen für Bohnen (mit Hülsen) und über Analysemethoden für Hopfen nicht vor. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die zuvor festgestellte Datenlücke nicht geschlossen wurde, und sie empfahl den Risikomanagern, für diese Erzeugnisse eine Senkung der RHG auf die Bestimmungsgrenze in Erwägung zu ziehen. In Bezug auf diese Erzeugnisse ist es daher angemessen, die RHG für Tebufenpyrad auf die erzeugnisspezifische Bestimmungsgrenze zu senken und die entsprechenden Fußnoten, die die Vorlage zusätzlicher Informationen erfordern, aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu streichen.
Für Tebufenpyrad in oder auf Honig und sonstigen Imkereierzeugnissen legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über spezifische Analysemethoden für Honig…
Für Pyridaben in oder auf Aprikosen, Pfirsichen und Bohnen (mit Hülsen) legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen nicht vor.…
Für Tebufenpyrad in oder auf Erzeugnissen tierischen Ursprungs, ausgenommen Honig und sonstige Imkereierzeugnisse, legte der Antragsteller die fehlenden Angaben…
Für Napropamid in oder auf Kräutern und essbaren Blüten legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen nicht vor. Die Behörde kam…
Für Pyraflufen-ethyl wurden die fehlenden Angaben zu den Analysemethoden für Hopfen vom Antragsteller nicht vorgelegt. Die Behörde kam daher zu dem Schluss,…
Für Tebufenpyrad in oder auf Aprikosen, Pfirsichen, Brombeeren und Kratzbeeren legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen vor,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.