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In Bezug auf Tebufenpyrad in oder auf Tafeltrauben befand die Behörde, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die akute Referenzdosis mit dem derzeitigen RHG überschritten wird. Risikomanager schlugen daher vor, auf der Grundlage einer weniger kritischen und sicheren alternativen guten landwirtschaftlichen Praxis einen niedrigeren RHG für Tafeltrauben festzusetzen . Es ist daher angemessen, den geltenden RHG für Tebufenpyrad in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu senken.
Für Tebufenpyrad in oder auf Bohnen (mit Hülsen) und Hopfen legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen für Bohnen (mit Hülsen)…
In Bezug auf Ethephon empfiehlt die Behörde, für Tafeltrauben einen neuen RHG von 1,5 mg/kg festzulegen, der ermittelt wurde, indem der mit dem RHG-Rechner der…
Die vorliegende Verordnung sollte eine Übergangsregelung für Erzeugnisse enthalten, die vor der Änderung der RHG hergestellt wurden und für die den verfügbaren…
Damit die Erzeugnisse normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden können, sollte die vorliegende Verordnung nicht für Erzeugnisse gelten, die vor dem…
Für Tebufenpyrad in oder auf Erzeugnissen tierischen Ursprungs, ausgenommen Honig und sonstige Imkereierzeugnisse, legte der Antragsteller die fehlenden Angaben…
Für Oryzalin legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor. Sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.