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Während der laufenden Bewertung von Fosetyl, Dinatriumphosphonat und Kaliumphosphonaten gemäß Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und noch vor der rechtlichen Verankerung der Rückstandsdefinition für die Durchsetzung wurden mehrere Anträge gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf Änderung der geltenden RHG für Fosetyl, Kaliumphosphonate und Dinatriumphosphonat für Zitrusfrüchte, Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pflaumen, Mangold, Kräutertees aus Blättern und Kräutern sowie Honig gestellt.
Die Behörde legte gemäß Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates eine wissenschaftliche Erklärung zu den RHG für…
Unabhängig von der Überprüfung der RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag nach Artikel 6 der genannten Verordnung auf…
In ihrer Erklärung kam die Behörde zu dem Schluss, dass bei allen von den Antragstellern beantragten Änderungen der RHG für die betreffenden Stoffe für…
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Kalium-Phosphonat für die Anwendung bei Brombeeren, Himbeeren,…
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Flonicamid für die Anwendung bei Zitrusfrüchten, Kirschen, Pflaumen,…
Kaliumphosphonate sind neben ihrer Verwendung als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln auch Bestandteil anderer für die Landwirtschaft relevanter Produkte (z. B.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.