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Da kein Risiko für die Verbraucher festgestellt wurde, sollten die RHG für Fosetyl, Kaliumphosphonate und Dinatriumphosphonat in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt werden.
Für Fosetyl, Kaliumphosphonate und Dinatriumphosphonat wurden in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (im Folgenden „RHG“)…
Für Cymoxanil sowie für Phosphine und Phosphide wurden in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 RHG festgelegt. Für Phosphorwasserstoff wurden in…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 991/2014 der Kommission zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurden vorläufige RHG für Fosetyl festgelegt,…
Die Behörde legte gemäß Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates eine wissenschaftliche Erklärung zu den RHG für…
Für Fosetyl wurden in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (im Folgenden „RHG“) festgelegt.
Für Fosetyl wurden in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (im Folgenden „RHG“) festgelegt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.