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Die Behörde legte gemäß Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur gemeinsamen Überprüfung der RHG für Fosetyl, Dinatriumphosphonat und Kaliumphosphonate vor. Darin schlug die Behörde vor, die Rückstandsdefinition für die Durchsetzung für die drei Wirkstoffe von „Fosetyl-Al (Summe aus Fosetyl, Phosphonsäure und ihren Salzen, ausgedrückt als Fosetyl)“ in „Phosphonsäure und ihre Salze, ausgedrückt als Phosphonsäure“ zu ändern, und sie schlug auf Grundlage dieser Rückstandsdefinition neue RHG vor. Die Kommission hält es für angemessen, diese neue Rückstandsdefinition zu übernehmen und die RHG auf die von der Behörde ermittelten Werte festzulegen.
Zudem hatte die Behörde in einigen ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahmen unterschiedliche RHG für dasselbe Erzeugnis vorgeschlagen, da die Bewertungen…
Die Kommission ersuchte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“), gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
In ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen kam die Behörde zu dem Schluss, dass die vom Antragsteller vorgelegten Daten zu den betreffenden Wirkstoffen in…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) legte gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen…
Für Fosetyl, Kaliumphosphonate und Dinatriumphosphonat wurden in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (im Folgenden „RHG“)…
Kaliumphosphonate sind neben ihrer Verwendung als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln auch Bestandteil anderer für die Landwirtschaft relevanter Produkte (z. B.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.