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Die Referenzlaboratorien der Europäischen Union stellten fest, dass die folgenden Bestimmungsgrenzen technisch erreichbar sind: 0,1 mg/kg in wässrigen und sauren Matrices mit pflanzlichem Ursprung, 0,2 mg/kg in Matrices mit hohem Fettgehalt bzw. trockenen Matrices/Matrices mit hohem Stärkegehalt mit pflanzlichem Ursprung, 0,05 mg/kg in Milch, 0,2 mg/kg in Fett und 0,5 mg/kg in Leber, Nieren und Muskeln. Angesichts der Persistenz der Rückstände dieser Stoffe und der potenziellen Vielzahl von Rückstandsquellen wurde es jedoch als angemessen erachtet, den geltenden niedrigsten RHG von 2 mg/kg beizubehalten, und zwar berichtigt auf 1,5 mg/kg, um der überarbeiteten Rückstandsdefinition Rechnung zu tragen. Für Tee, Kaffee, Kräutertees, Kakao und Johannisbrot/Karuben ist ein niedrigster RHG von 20 mg/kg angemessen, um dem Vorkommen von Phosphorsäure aus diesen anderen Quellen Rechnung zu tragen.
Die Kommission hat von Mitgliedstaaten und Unternehmern Informationen erhalten, wonach die in oder auf bestimmten Produkten vorhandenen Phosphonate zu höheren…
Werden behandelte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Lebensmittel, Futtermittel oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs auf Rückstände untersucht, so müssen die…
Aufgrund der kürzeren Wachstumsperiode von Baby-Leaf-Salaten und des Umstands, dass die letzte Anwendung in der Regel die größte Auswirkung auf den zu…
Bezüglich Nikotin erhielt die Kommission Informationen von Unternehmern, nach denen das in Tee, Kräutertees, Gewürzen, Hagebutten und frischen Kräutern…
Einige der mit der Verordnung (EU) Nr. 991/2014 festgesetzten vorläufigen RHG gelten nur bis zum 31. Dezember 2015; nach diesem Datum sollte der frühere RHG von…
Der geltende vorläufige RHG von 0,6 mg/kg für Nikotin in Tees wurde mit der Verordnung (EU) 2023/377 der Kommission auf 0,5 mg/kg gesenkt, gestützt auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.