Art. 1c 32024R2642
Es ist den Betreibern verboten, Inhalte der in Anhang V aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu senden oder deren Sendung zu ermöglichen, zu erleichtern oder auf andere Weise dazu beizutragen, auch durch die Übertragung oder Verbreitung auf jedwede Art und Weise, wie über Kabel, Satellit, IP-TV, Internetdienstleister, Internet-Video-Sharing-Plattformen oder -Anwendungen, unabhängig davon, ob sie neu oder vorinstalliert sind.
Sendelizenzen oder -genehmigungen, Übertragungs- oder Verbreitungsvereinbarungen mit den in Anhang V aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen werden ausgesetzt.
Es ist verboten, für Produkte oder Dienstleistungen in Inhalten zu werben, die von den in Anhang V aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen produziert oder gesendet werden, einschließlich durch Übertragung oder Verbreitung mittels eines der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Mittel.