Art. 2 Nr. 55 32022R2472VERORDNUNG (EU) 2022/2472 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
„materielle Vermögenswerte“ Vermögenswerte wie Grundstücke, Gebäude und Anlagen, Maschinen und Ausrüstung;
Art. 4 Abs. 2 32024L1260RICHTLINIE (EU) 2024/1260 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
Die in Absatz 1 genannten Vermögensgegenstände umfassen auch Vermögensgegenstände, die Gegenstand einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung gemäß…
Art. 3 Nr. 2 32024L1260RICHTLINIE (EU) 2024/1260 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
„Vermögensgegenstände“ körperliche oder unkörperliche und bewegliche oder unbewegliche Vermögensgegenstände jeder Art, einschließlich Kryptowerten, sowie…
Art. 2 Nr. 29 AGVOVERORDNUNG (EU) Nr. 651/2014 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
„materielle Vermögenswerte“: Grundstücke, Gebäude und Anlagen, Maschinen und Ausrüstung;
Art. 2 Abs. 1 Nr. 48 32024R1624VERORDNUNG (EU) 2024/1624 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (Text von Bedeutung für den EWR)
„Gelder oder andere Vermögenswerte“ alle Vermögenswerte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf finanzielle Vermögenswerte, wirtschaftliche Ressourcen — auch…