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Um im Zusammenhang mit dem Eventualfallrahmen und im Rahmen des Wachsamkeits- und Notfallmodus für den Binnenmarkt für eine wirksame Koordinierung und einen wirksamen Informationsaustausch zu sorgen, sollten die Mitgliedstaaten ein zentrales Verbindungsbüro benennen, das für den Kontakt mit dem von der Kommission benannten Verbindungsbüro auf Unionsebene und mit den zentralen Verbindungsbüros der anderen Mitgliedstaaten zuständig ist. Die zentralen Verbindungsbüros sollten als Anlaufstelle für die Kontakte der jeweils zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten fungieren und Informationen von diesen Behörden, gegebenenfalls auch von Behörden auf regionaler und lokaler Ebene, sammeln. Die zentralen Verbindungsbüros sollten außerdem für die Koordinierung und den Informationsaustausch zuständig sein. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, eine bereits bestehende Behörde als ihr zentrales Verbindungsbüro zu benennen. Diese Verbindungsbüros sollten den zentralen Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten außerdem alle krisenrelevanten Informationen übermitteln, und zwar möglichst in Echtzeit.
Das Verbindungsbüro auf Unionsebene stellt die Koordinierung und den Informationsaustausch, einschließlich des Austauschs von krisenrelevanten Informationen,…
Die Mitgliedstaaten benennen ein zentrales Verbindungsbüro, das als Anlaufstelle für Kontakte mit der Kommission und den zentralen Verbindungsbüros anderer…
Verzeichnis der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, der gemäß Artikel 8 benannten zentralen Verbindungsbüros und der in Artikel 24 genannten zentralen…
Die zuständige Behörde jedes Mitgliedstaats kann Verbindungsstellen mit einer auf seinen nationalen Rechtsvorschriften oder innenpolitischen Grundsätzen…
Jeder Mitgliedstaat benennt ein einziges zentrales Verbindungsbüro, das in seinem Auftrag für die Verbindung zu den anderen Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der…
Um sicherzustellen, dass der in dieser Verordnung festgelegte Rahmen für Maßnahmen seine volle Wirkung im Rahmen des Wachsamkeits- und des Notfallmodus für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.