Erwägungsgrund 8 32024R2747
Eine Krise kann sich in zweierlei Hinsicht auf das Funktionieren des Binnenmarkts auswirken. Sie kann zu Hindernissen für den freien Verkehr oder zu Unterbrechungen der Lieferketten führen. Unterbrechungen der Lieferketten können Engpässe bei Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt verschärfen und die Produktion behindern, was zu zusätzlichen Handelshemmnissen und zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen privaten Wirtschaftsteilnehmern führt und dadurch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigt. Störungen der Lieferketten können auch dazu führen, dass unterschiedliche nationale Maßnahmen zur Lösung dieser Lieferkettenprobleme ergriffen oder wahrscheinlich ergriffen werden, was zur Aktivierung eines Notfallmodus für den Binnenmarkt führt. Die Verordnung sollte sich mit beiden Arten von Auswirkungen auf den Binnenmarkt befassen und Maßnahmen einführen, um Hindernisse für den freien Verkehr oder Unterbrechungen der Lieferkette, die zu Engpässen bei krisenrelevanten Waren oder Dienstleistungen führen, zu vermeiden.