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In Artikel 45 AEUV ist das Recht der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen festgelegt. Artikel 46 AEUV ist die Rechtsgrundlage für den Erlass von Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 45 AEUV herzustellen. Die vorliegende Verordnung enthält Bestimmungen, die die bestehenden Maßnahmen ergänzen, damit im Falle eines Binnenmarkt-Notfalls die Freizügigkeit weiter gestärkt, die Transparenz erhöht und Amtshilfe geleistet werden kann. Zu diesen Maßnahmen gehört die Einrichtung und Bereitstellung zentraler Anlaufstellen für Arbeitnehmer und ihre Vertreter in den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene im Wachsamkeits- und im Notfallmodus für den Binnenmarkt gemäß dieser Verordnung.
Die Freizügigkeit ist eine der von der Union garantierten Grundfreiheiten. Artikel 46 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht…
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist als Grundfreiheit der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger eine der Säulen des Binnenmarkts der Union und in Artikel 45 des…
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zur Erleichterung der Freizügigkeit und sonstige Maßnahmen, die sich auf die Freizügigkeit auswirken,…
Arbeitnehmern der Union und ihren Familienangehörigen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, verleiht Artikel 45 AEUV materielle Rechte…
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs gehört die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu den Grundlagen der Union und sind die Vorschriften, in denen diese…
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist als eine Grundfreiheit der Bürger der Union und als eine der Säulen des Binnenmarkts der Union in Artikel 45 des Vertrags…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.