Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zur Erleichterung der Freizügigkeit und sonstige Maßnahmen, die sich auf die Freizügigkeit auswirken, beruhen auf Artikel 21 AEUV und ergänzen die Richtlinie 2004/38/EG im Falle eines Binnenmarkt-Notfalls. Diese Maßnahmen sollten nicht dazu führen, dass Beschränkungen des freien Verkehrs, die den Verträgen oder anderem Unionsrecht zuwiderlaufen, genehmigt oder gerechtfertigt werden.
Maßnahmen zur Beschränkung der unionsinternen Ausfuhr von Waren oder Maßnahmen gleicher Wirkung oder Maßnahmen zur Beschränkung der Erbringung bzw. des Empfangs…
In Artikel 21 AEUV ist das Recht der Unionsbürger festgelegt, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den…
In Artikel 45 AEUV ist das Recht der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen…
Es ist angezeigt, bestimmte nationale Maßnahmen zu verbieten, die die Freizügigkeit oder den freien Dienstleistungsverkehr beschränken und die während eines…
Bei nationalen Maßnahmen, die nicht gemäß dieser Verordnung harmonisiert sind und die als Reaktion auf einen Binnenmarkt-Notfall den freien Warenverkehr und die…
Diese Verordnung sollte nicht so ausgelegt werden, dass Beschränkungen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs und der Freizügigkeit, die dem AEUV oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.