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Vorranganfragen sollten auf objektiven, faktischen, messbaren und fundierten Daten beruhen. Bei derartigen Anfragen sollte den berechtigten Interessen der Wirtschaftsteilnehmer sowie den Kosten und dem Aufwand für eine Änderung des Produktionsablaufs Rechnung getragen werden. In der Vorranganfrage sollte eindeutig darauf hingewiesen werden, dass die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung der Anfrage vollständig dem Wirtschaftsteilnehmer obliegt. Beschließt der Wirtschaftsteilnehmer, die Vorranganfrage abzulehnen, so steht es ihm auch frei, zu entscheiden, ob er eine ausdrückliche Ablehnung ausspricht und ob er eine Begründung vorlegt, wenn er die Kommission über seine Ablehnung unterrichtet.
Die Kommission stützt die in diesem Artikel genannten Vorranganfragen auf objektive, sachliche, messbare und fundierte Daten, aus denen hervorgeht, dass eine…
Der Wirtschaftsteilnehmer legt alle einschlägigen und fundierten Informationen vor, die es der Kommission ermöglichen, die Begründetheit des in Absatz 9…
Wenn die Anfrage angenommen wird, sollte die Verpflichtung, der Vorranganfrage nachzukommen, Vorrang vor der Erfüllung jeglicher Leistungsverpflichtungen nach…
Ein vorrangiger Auftrag oder ein vorrangiges Ersuchen sollte sich auf objektive, sachliche, messbare und fundierte Daten stützen. Es sollte den berechtigten…
Hat der Wirtschaftsteilnehmer eine Vorranganfrage ausdrücklich angenommen und hat die Kommission nach dieser Annahme einen Durchführungsrechtsakt erlassen, so…
Vorrangige Ersuchen sollten aus auf einer Initiative eines Mitgliedstaats basierenden Ersuchen der Kommission an in der Union niedergelassene einschlägige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.