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Die Mitgliedstaaten lehnen einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer in den folgenden Fällen ab:
Artikel 5 wurde nicht eingehalten;
die vorgelegten Dokumente wurden in betrügerischer Weise erworben oder gefälscht oder manipuliert;
die aufnehmende Niederlassung wurde hauptsächlich zu dem Zweck gegründet, die Einreise von unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern zu erleichtern, oder
die Höchstdauer des Aufenthalts gemäß Artikel 12 Absatz 1 wurde erreicht.
Die Mitgliedstaaten lehnen gegebenenfalls einen Antrag ab, wenn gegen den Arbeitgeber oder die aufnehmende Niederlassung nach nationalem Recht Sanktionen wegen nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und/oder illegaler Beschäftigung verhängt wurden.
Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer in den folgenden Fällen ablehnen,
wenn der Arbeitgeber oder die aufnehmende Niederlassung seinen bzw. ihren rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Sozialversicherung, die Steuern, die Arbeitnehmerrechte oder die Arbeits- oder Beschäftigungsbedingungen nicht nachgekommen ist;
wenn das Unternehmen des Arbeitgebers oder der aufnehmenden Niederlassung sich gemäß den nationalen Insolvenzgesetzen in Abwicklung befindet oder abgewickelt worden ist oder wenn keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird oder
wenn durch die vorübergehende Präsenz des unternehmensintern transferierten Arbeitnehmers ein Eingreifen in oder eine anderweitige Einflussnahme auf arbeitsrechtliche bzw. betriebliche Auseinandersetzungen oder Verhandlungen bezweckt oder bewirkt wird.
Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer aus den in Artikel 12 Absatz 2 genannten Gründen ablehnen.
Unbeschadet des Absatzes 1 muss jede Entscheidung, einen Antrag abzulehnen, die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten.
Die Mitgliedstaaten lehnen, wenn dies angemessen ist, einen Antrag auf Genehmigung zum Zwecke der Saisonarbeit ab, wenn
Eine Zulassung wird abgelehnt, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:
der betreffende Mitgliedstaat eine Zulassung ausschließlich durch eine zugelassene aufnehmende Einrichtung genehmigt und die aufnehmende Einrichtung nicht…
Die Gründe für eine Entscheidung, einen Antrag oder dessen Verlängerung nicht zuzulassen oder abzulehnen, werden dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Die…
wenn der Arbeitgeber seinen rechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit Sozialversicherung, Steuern, Arbeitnehmerrechten oder Arbeitsbedingungen nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.