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Die Union bekennt sich weiterhin uneingeschränkt zur internationalen Solidarität und unterstützt nachdrücklich den Grundsatz, dass alle für notwendig erachteten Maßnahmen, die im Rahmen dieser Verordnung getroffen werden, einschließlich der Maßnahmen, die erforderlich sind, um kritische Engpässe zu verhindern oder zu beseitigen, zielgerichtet, transparent, angemessen und befristet sind und im Einklang mit den Verpflichtungen im Rahmen der Welthandelsorganisation stehen.
Die Union unterstützt gegebenenfalls die Durchführung bilateraler, regionaler und multilateraler Maßnahmen für Zusammenarbeit und Dialog, Assoziations- und…
Die Union setzt sich weiter entschlossen für internationale Solidarität ein. Alle für notwendig erachteten Maßnahmen, die gemäß dieser Verordnung getroffen…
Angesichts der Ähnlichkeiten zwischen Soforthilfe für die Deckung des grundlegenden Bedarfs von Katastrophenopfern innerhalb der Union und humanitärer Hilfe für…
Die Union sollte sich bei den Maßnahmen, die sie nach dieser Verordnung trifft, der Notwendigkeit eines raschen und wirksamen Handelns bewusst sein.
Nach Artikel 21 Absatz 2 EUV legt die Union die gemeinsame Politik sowie Maßnahmen fest, führt diese durch und setzt sich für ein hohes Maß an Zusammenarbeit…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich das reibungslose und störungsfreie Funktionieren des Binnenmarkts durch die Einführung von Eventualfall-, Wachsamkeits-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.