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Die vorliegende Verordnung sollte die Fähigkeit der Kommission, im Einklang mit Unionsrecht Konsultationen oder eine Zusammenarbeit im Namen der Union mit zuständigen Behörden in Ländern außerhalb der Union einzuleiten, nicht berühren — mit einem besonderen Augenmerk auf Entwicklungsländer, um im Einklang mit internationalen Verpflichtungen kooperative Lösungen zur Vermeidung von Störungen der Lieferketten zu finden. Dies kann gegebenenfalls eine Koordinierung in einschlägigen internationalen Foren umfassen.
Die vorliegende Verordnung sollte die Möglichkeit der Kommission, eine Bewertung der Frage vorzunehmen, ob es angebracht ist, im Einklang mit den…
Die Kommission sollte gegebenenfalls mit den Behörden von Drittländern zusammenarbeiten, um für beide Seiten vorteilhafte Lösungen zu finden, mit denen die…
Die vorliegende Verordnung sollte nicht die Rechte und Pflichten aus den mit Drittstaaten geschlossenen internationalen Übereinkünften berühren, bei denen die…
Um eine wirksame Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten, kann es außerdem erforderlich sein, dass die Kommission die Anwendung der Rechte der betroffenen Personen…
Durch diese Verordnung sollten Einrichtungen, die Vorhaben innerhalb der Union verwalten, nicht davon abgehalten werden, die Zusammenarbeit mit Partnern aus…
Die Anwendung der vorliegenden Verordnung sollte mit anderen im Unionsrecht festgelegten Melde- und Genehmigungsverfahren vereinbar sein und diese unberührt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.