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Mit der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Fazilität für die Ukraine eingerichtet — ein außerordentliches mittelfristiges Instrument, in dem die bilaterale Unterstützung der Union für die Ukraine zusammengeführt und das für Koordinierung und Effizienz sorgt (im Folgenden „Ukraine-Fazilität“). Im Zeitraum von 2024 bis 2027 trägt die Ukraine-Fazilität dazu bei, den Finanzierungsbedarf der Ukraine zu decken, der Erholung, dem Wiederaufbau und der Modernisierung des Landes Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Reformanstrengungen der Ukraine auf ihrem Weg zum Beitritt zur Union zu unterstützen.
Mit dieser Verordnung wird die Fazilität für die Ukraine (im Folgenden „Fazilität“) für den Zeitraum 2024-2027 eingerichtet. In dieser Verordnung werden die…
Mit der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Fazilität für die Ukraine eingerichtet — ein außerordentliches…
Am 29. Februar 2024 wurde mit der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates die Ukraine-Fazilität eingerichtet — ein außerordentliches…
In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, ein einziges außerordentliches mittelfristiges Instrument zu schaffen, in dem die bilaterale Unterstützung der Union…
Am 29. Februar 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine angenommen, mit der…
Am 29. Februar 2024 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine an, die unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.