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Den nationalen Aufsichtsbehörden kommt bei der Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums eine Schlüsselrolle zu, weshalb sie zusammenarbeiten sollten, um den Austausch von Informationen über ihre Arbeit und ihre Entscheidungsgrundsätze, bewährte Vorgehensweisen und Verfahren sowie in Bezug auf die Anwendung dieser Verordnung zu ermöglichen und einen gemeinsamen Ansatz zu entwickeln, auch durch eine verstärkte Zusammenarbeit auf regionaler Ebene. Diese Zusammenarbeit sollte regelmäßig im Rahmen des Ausschusses für die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden erfolgen.
Im Falle einer grenzübergreifenden Erbringung von Flugsicherungsdiensten in Lufträumen, für die zwei oder mehr Mitgliedstaaten zuständig sind, stellen die…
Die nationalen Aufsichtsbehörden arbeiten untereinander eng zusammen, um eine angemessene Beaufsichtigung von Flugsicherungsorganisationen sicherzustellen, die…
Um die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der gemäß dieser Richtlinie erlassenen Bestimmungen des nationalen Rechts zu gewährleisten, sollten die…
Die Kommission, die Agentur und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten ein einheitliches europäisches System für die Flugsicherheit bilden, auf…
Die Mitgliedstaaten sollten eine nationale Aufsichtsbehörde benennen, die die Aufgaben wahrnimmt, die dieser Behörde im Rahmen dieser Verordnung übertragen…
Es ist notwendig, die Mitgliedstaaten bei der Durchführung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit Zertifizierung, Aufsicht — insbesondere der gemeinsamen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.