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Anbieter von Flugverkehrsdiensten können Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdienste (CNS), Flugberatungsdienste (AIS), Flugverkehrsdatendienste (ADS) oder, in Fällen, in denen Mitgliedstaaten keinen MET-Anbieter benannt haben, Wetterdienste (MET) unter Marktbedingungen oder durch andere Formen von Vereinbarungen in Auftrag geben, falls die Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates nicht gelten, wobei besonderen Situationen wie dem Fehlen auf dem Markt verfügbarer Lösungen und Erwägungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse Rechnung getragen wird. Die Mitgliedstaaten können den Flughafenbetreibern oder einer Gruppe von Flughafenbetreibern gestatten, An- und Abflugdienste für die Flugplatzkontrolle oder Flugverkehrsdienste für die Anflugkontrolle unter Marktbedingungen in Auftrag zu geben.
Unbeschadet der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates können…
„Flugsicherungsdienste“ oder „ANS“ (air navigation service) Flugverkehrsdienste, Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdienste (communication,…
Anbieter von Flugverkehrsdiensten müssen folgende kumulative Bedingungen erfüllen: Abweichend von den Buchstaben c und d kann ein Mitgliedstaat einen Anbieter…
Abweichend von Absatz 1 dieses Artikels können die Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit den in Artikel 43 genannten Durchführungsrechtsakten beschließen, dass…
Sie umfasst die Flugsicherungsdienste, insbesondere sowie die Verkehrsflussregelung, die Steuerung der Luftraumnutzung und die Flugvermessungsdienste.…
Bei der Vergabe von Aufträgen für Flugverkehrsdienste für die Flugplatzkontrolle und die Anflugkontrolle sollte die Festlegung von Leistungszielen gemäß dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.