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Zur Verhinderung von Diskriminierung, Quersubventionierung und Wettbewerbsverzerrungen sollten Anbieter von Flugsicherungsdiensten die Rechnungslegung für ihre Flugsicherungsdienste jeweils getrennt führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Dienste von verschiedenen Unternehmen ausgeführt würden.
Zur Verhinderung von Diskriminierung, Quersubventionierung und Wettbewerbsverzerrungen führen Anbieter von Flugsicherungsdiensten intern die Rechnungslegung für…
Kosten, die sowohl Streckenflugsicherungsdienste als auch Flugsicherungsdienste für den An- und Abflug betreffen, werden entsprechend den in Artikel 21 Absatz 4…
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei der Erbringung von Streckenflugverkehrsdiensten die Anforderung in Bezug…
Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Rechnungslegung der Anbieter von Flugsicherungsdiensten transparent ist, um…
Bei der Erbringung gleichwertiger Flugsicherungsdienste sollte es keine Diskriminierung zwischen Luftraumnutzern geben.
Erbringen Flugsicherungsorganisationen Dienstebündel, so erfassen sie die Kosten und Einnahmen aus den Flugsicherungsdiensten und weisen diese aus, und zwar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.